Notarkosten tabelle österreich: Klare Kostenübersicht beim Immobilienkauf

Wenn Sie in Österreich eine Immobilie kaufen oder einen größeren Kredit aufnehmen, kommen Sie am Notar nicht vorbei. Dessen Kosten sind ein wesentlicher Posten bei den Nebenkosten, den Sie von Anfang an einplanen sollten. Als Faustregel können Sie davon ausgehen, dass die gesamten Notarkosten üblicherweise zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises bzw. des Geschäftswertes ausmachen. Die genaue Höhe hängt natürlich immer von der Komplexität des jeweiligen Falles ab.

Was sind Notarkosten in Österreich und wie hoch sind sie?

Notarkosten sind im Grunde die Gebühren für die vielfältigen juristischen Dienstleistungen, die ein Notar erbringt. Bei wichtigen Rechtsgeschäften – allen voran beim Immobilienkauf – schreibt der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor. Das hat einen guten Grund: Der Notar agiert als unparteiischer Experte und sorgt für Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Er stellt sicher, dass Verträge nicht nur formal korrekt sind, sondern auch inhaltlich Bestand haben.

Die Höhe der Gebühren ist dabei alles andere als willkürlich. In Österreich sind die Notarkosten streng durch das Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt. Dieses Gesetz gibt klare Berechnungsgrundlagen und Tarife vor, an die sich jeder Notar halten muss. Bei Immobiliengeschäften, die oft mit einer Finanzierung gekoppelt sind, landen die Notarkosten meist bei den erwähnten ein bis drei Prozent des Kaufpreises.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro würde ein angenommener Honorarsatz von 2 % ein Notarhonorar von genau 5.000 Euro ergeben. Wenn Sie sich die genauen gesetzlichen Details ansehen möchten, finden Sie diese direkt im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Woraus setzen sich die Notargebühren zusammen?

Die Gesamtsumme auf der Notarrechnung besteht aus mehreren Einzelposten, die je nach Ihrem konkreten Anliegen anfallen. Die typischen Leistungen, die Kosten verursachen, sind:

  • Vertragserrichtung: Das Aufsetzen des eigentlichen Kauf-, Schenkungs- oder Hypothekenvertrags.
  • Beglaubigungen: Die amtliche Bestätigung, dass die Unterschriften auf wichtigen Dokumenten echt sind.
  • Grundbucheintragungen: Die Durchführung und Abwicklung von Eintragungen im Grundbuch, etwa des Eigentumsrechts oder eines Pfandrechts für die Bank.
  • Treuhandschaft: Die sichere Verwahrung und Überweisung des Kaufpreises über ein spezielles Notaranderkonto.
  • Beratungsleistungen: Zusätzliche juristische Beratung, die manchmal nach Zeitaufwand abgerechnet wird.

Diese Kosten sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten und gehören in jede seriöse Finanzierungsplanung. Wer ein solches Vorhaben plant, sollte sich daher nicht nur über die Notargebühren, sondern auch umfassend über die Möglichkeiten informieren, einen passenden Kredit aufzunehmen. Eine genaue Kalkulation von Anfang an verhindert böse finanzielle Überraschungen und sorgt dafür, dass Ihr Projekt auf einem sicheren Fundament steht.

Die folgende Notarkosten-Tabelle für Österreich gibt Ihnen eine detailliertere Aufschlüsselung.

Die Notarkosten Tabelle im Detail

Wenn man sich mit Immobilienkauf und Finanzierung beschäftigt, sind die Nebenkosten ein riesiger Posten. Damit Sie hier von Anfang an einen klaren Überblick haben und Ihre Finanzen solide planen können, ist eine detaillierte Aufstellung der Notarkosten unverzichtbar. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten und häufigsten notariellen Dienstleistungen zusammen, die Ihnen auf dem Weg ins Eigenheim begegnen werden.

Die Kosten für jede dieser Leistungen richten sich nach einem bestimmten Wert – meistens ist das der Kaufpreis Ihrer Immobilie oder die Höhe Ihres Kredits. Das Ganze ist aber keine Willkür, sondern klar im Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt. Das sorgt für Transparenz und eine einheitliche Kostenstruktur in ganz Österreich.

Diese Infografik bringt die wichtigste Faustregel auf den Punkt: Die Höhe der Notarkosten hängt direkt vom Kaufpreis der Immobilie ab.

Infografik zu Notarkosten: Zeigt Kosten, Prozentsatz (1-3%) und Kaufpreis für ein Haus.

Man sieht es deutlich: Rechnen Sie damit, dass die Notarkosten etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Das ist ein nicht zu unterschätzender Brocken bei den Nebenkosten.

Übersicht typischer Notarkosten in Österreich

Die nachfolgende Notarkosten Tabelle für Österreich zeigt die gängigsten notariellen Dienstleistungen mit ihrer Berechnungsbasis und den durchschnittlichen Kosten oder gesetzlichen Gebührensätzen. Sie dient als schnelle Orientierungshilfe für Kreditnehmer und Immobilienkäufer.

Kleiner, aber wichtiger Hinweis: Die Zahlen in der Tabelle sind als Richtwerte zu verstehen. Je nachdem, wie komplex Ihr spezieller Fall ist oder welche Barauslagen (z.B. für Porto, Kopien) anfallen, können die endgültigen Kosten leicht abweichen. Am besten, Sie holen sich immer einen konkreten Kostenvoranschlag von Ihrem Notar – dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Notarielle Leistung Berechnungsgrundlage Typische Kosten / Gebührensatz (NTG) Anmerkung
Kaufvertragserrichtung Kaufpreis der Immobilie Ca. 1 % – 2 % des Kaufpreises zzgl. USt. Der Satz ist degressiv. Das heißt: Je höher der Kaufpreis, desto niedriger der Prozentsatz.
Beglaubigung von Unterschriften Oft Pauschalgebühr Ca. € 30 – € 100 pro Unterschrift zzgl. USt. Ein Muss für die Rechtsgültigkeit vieler Dokumente, wie zum Beispiel des Schuldscheins für die Bank.
Grundbucheintragung Eigentumsrecht Kaufpreis der Immobilie 1,1 % des Kaufpreises (gerichtliche Gebühr) Diese Gebühr kassiert das Gericht. Der Notar verrechnet hier nur seinen Aufwand für die Durchführung.
Grundbucheintragung Pfandrecht Höhe des Kredits (Pfandrecht) 1,2 % der eingetragenen Summe (gerichtliche Gebühr) Wichtige Neuerung: Seit 2024 entfällt diese Gebühr für den Hauptwohnsitz bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000.
Errichtung einer Pfandurkunde Höhe des Kredits (Pfandrecht) Ca. 0,5 % – 1 % der Kreditsumme zzgl. USt. Diese Urkunde ist sozusagen die Eintrittskarte, um die Hypothek der Bank im Grundbuch eintragen zu lassen.
Treuhandabwicklung (Anderkonto) Kaufpreis der Immobilie Ist oft im Pauschalhonorar für den Kaufvertrag schon drin. Ein Sicherheitsnetz für alle: Das Geld wird erst an den Verkäufer ausbezahlt, wenn alles rechtlich fixiert ist.

Diese Tabelle gibt Ihnen eine solide Grundlage für Ihre erste Kalkulation. Im nächsten Schritt schauen wir uns mal an, wie sich diese ganzen Posten in einem konkreten Rechenbeispiel zu einer Gesamtsumme zusammenfügen.

Wie Notargebühren konkret berechnet werden

Um eine Notarkosten Tabelle für Österreich nicht nur zu lesen, sondern auch wirklich zu verstehen, muss man die Logik dahinter kennen. Die Kosten, die ein Notar verrechnet, sind keinesfalls willkürlich. Sie folgen den klaren Regeln des Notariatstarifgesetzes, kurz NTG. Im Wesentlichen kennt dieses Gesetz zwei verschiedene Arten von Gebühren.

Die gängigste Variante sind die Wertgebühren. Hier dient der Wert des Geschäfts als Basis für die Berechnung – also zum Beispiel der Kaufpreis Ihrer neuen Wohnung oder die Höhe der Hypothek, die ins Grundbuch eingetragen wird. Der Tarif ist dabei degressiv aufgebaut. Das heißt: Je höher der Wert, desto geringer fällt der prozentuale Gebührensatz aus.

Die grundlegenden Gebührenarten

Daneben gibt es die selteneren Zeitgebühren. Diese kommen meist dann zum Einsatz, wenn es um reine Beratungen geht, bei denen kein konkreter Vertrag aufgesetzt wird, oder wenn ein Fall einen außergewöhnlich hohen Aufwand verursacht. Abgerechnet wird hier pro angefangener Zeiteinheit.

Zusätzlich zum eigentlichen Honorar kommen dann noch weitere Posten hinzu.

  • Barauslagen: Das sind kleinere Durchlaufposten für Dinge wie Porto, Kopien oder die Kosten für Abfragen bei Ämtern. Der Notar legt diese Beträge für Sie aus und stellt sie Ihnen in Rechnung.
  • Umsatzsteuer: Auf das gesamte Notarhonorar – aber Achtung, nicht auf die Gerichtsgebühren – werden die gesetzlichen 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Mein Tipp aus der Praxis: Fragen Sie Ihren Notar immer nach einem detaillierten Kostenvoranschlag. Nur so bekommen Sie ein klares Bild davon, wie sich die Gesamtsumme zusammensetzt, und können jeden einzelnen Posten nachvollziehen.

Ein konkretes Rechenbeispiel

Nehmen wir einen klassischen Fall: Sie kaufen eine Wohnung um 350.000 € und finanzieren den gesamten Betrag über einen Kredit. Da kommen typischerweise folgende Notarkosten auf Sie zu:

  1. Errichtung des Kaufvertrags und Abwicklung der Treuhandschaft: Hierfür verrechnen Notare oft ein Pauschalhonorar. Gehen wir von einem üblichen Satz von 1,5 % des Kaufpreises aus. Das macht 5.250 €.
  2. Errichtung der Pfandurkunde: Für die Eintragung der Hypothek als Sicherheit für die Bank fällt ein weiteres Honorar an. Bei angenommenen 0,8 % von der Kreditsumme (350.000 €) wären das 2.800 €.
  3. Zwischensumme Honorar: 5.250 € + 2.800 € = 8.050 €
  4. Umsatzsteuer: Darauf kommen noch 20 % USt., also 1.610 €.
  5. Notarkosten gesamt (brutto): In Summe landen wir bei 9.660 €.

Wichtig ist zu wissen, dass zu diesen reinen Notarkosten noch die Gerichtsgebühren für die Eintragungen im Grundbuch dazukommen. Die genaue Kalkulation solcher Posten spielt übrigens auch eine Rolle, wenn Sie etwa eine Umschuldung planen und die Ablösesumme für einen bestehenden Kredit berechnen. Denn auch hier müssen alte Pfandrechte gelöscht und neue eingetragen werden, was wiederum Kosten verursacht.

Notarkosten beim Immobilienkauf und der Kreditabsicherung

Wer in Österreich eine Immobilie kauft, kommt am Notar nicht vorbei. Das ist auch gut so, denn der Immobilienkauf ist für die meisten von uns die größte Investition im Leben. Der Notar sorgt dafür, dass dieser komplexe Prozess rechtlich sauber und für alle Beteiligten sicher abläuft – vom Kaufvertrag bis zum fertigen Grundbucheintrag.

Der Notar ist dabei kein Parteienvertreter, sondern agiert als unparteiischer Treuhänder. Er wahrt also sowohl die Interessen des Käufers als auch die des Verkäufers und stellt sicher, dass alles seine Richtigkeit hat. Ohne diese notarielle Begleitung ist ein Immobilienkauf bei uns rechtlich schlichtweg nicht gültig.

Ein Miniaturhausmodell mit Schlüsseln, einem Rechner und einer Person, die Dokumente unterzeichnet. Text: Notarkosten Immobilie.

Die wichtigsten notariellen Schritte beim Immobilienkauf

Beim Kauf und der damit oft verbundenen Finanzierung einer Immobilie fallen verschiedene notarielle Leistungen an, die natürlich auch Kosten verursachen. Ein guter Tipp aus der Praxis: Es zahlt sich oft aus, alle Aufgaben bei einem Notar zu bündeln. Viele bieten dafür eine kostengünstigere Pauschale an.

Was genau macht der Notar für Sie? Die zentralen Aufgaben sind:

  • Kaufvertrag erstellen: Der Notar setzt einen rechtssicheren Kaufvertrag auf. Darin werden alle Details, Vereinbarungen, Rechte und Pflichten für beide Seiten unmissverständlich festgehalten.
  • Treuhänderische Abwicklung: Sie überweisen den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein sicheres Notaranderkonto. Der Notar gibt das Geld erst dann frei, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind – allen voran Ihre Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch. Das gibt beiden Seiten maximale Sicherheit.
  • Eigentumsrecht eintragen: Der Notar kümmert sich um die notwendigen Schritte, damit Ihr Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen wird. Erst mit diesem Eintrag sind Sie auch offiziell der neue Eigentümer der Immobilie.
  • Pfandrecht eintragen: Wenn Sie zur Finanzierung einen Immobilienkredit aufnehmen, will die Bank natürlich eine Sicherheit. Diese wird als Pfandrecht (Hypothek) ebenfalls im Grundbuch vermerkt. Auch diesen Schritt erledigt der Notar für Sie.

All diese Schritte sind unerlässlich, um den Hauskauf rechtlich abzusichern und böse Überraschungen oder Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Deshalb ist es so wichtig, diese Kosten von Anfang an fest einzuplanen.

Wie setzen sich die Kaufnebenkosten zusammen?

Als Faustregel gilt: Rechnen Sie beim Immobilienkauf in Österreich neben dem Kaufpreis mit Nebenkosten von rund 10 Prozent. Davon machen die Notarkosten meistens etwa ein bis zwei Prozentpunkte aus. Seit 2024 gibt es eine wichtige Erleichterung für Käufer: Die gerichtliche Gebühr für die Pfandrechtseintragung entfällt, wenn es sich um den Erwerb eines Eigenheims handelt und die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro nicht übersteigt.

Obwohl gesetzlich Käufer und Verkäufer gemeinsam haften, ist es in der Praxis üblich, dass der Käufer den Großteil der Nebenkosten trägt. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auch bei immobilienscout24.at.

Planen Sie diese Kosten unbedingt von Beginn an in Ihre Finanzierung ein. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Budget nicht gesprengt wird und Ihr Immobilienkredit auf einem soliden Fundament steht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema Immobilienkredit.

Testament, Schenkung und Erbschaft: Diese Notarkosten fallen an

Notarielle Dienstleistungen spielen nicht nur beim Immobilienkauf eine entscheidende Rolle, sondern sind auch dann gefragt, wenn es um die geordnete Weitergabe von Vermögen geht. Die Kostenstruktur sieht hier allerdings oft ganz anders aus als bei den Tarifen für Kaufverträge.

Ein notariell errichtetes Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille rechtssicher festgehalten wird und beugt späteren Erbstreitigkeiten effektiv vor. Die Kosten dafür sind im Notariatstarifgesetz (NTG) verankert und orientieren sich am Wert des Vermögens, das vererbt werden soll. Man kann es als eine sinnvolle Investition in den Familienfrieden betrachten.

Kosten bei Schenkungsverträgen für Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie verschenken möchten, kommen Sie am Notar ebenfalls nicht vorbei. Eine Schenkung muss notariell beurkundet werden, damit sie gültig ist. Die Gebühren für den Vertrag richten sich dabei in der Regel nach dem Wert der Liegenschaft. Im Gegensatz zum Kauf kommen hier aber oft noch steuerliche Themen wie die Grunderwerbsteuer hinzu, deren Abwicklung der Notar für Sie übernimmt.

Für die Berechnung der Notarkosten haben sich zwei Modelle etabliert:

  • Pauschalhonorar: Viele Kanzleien bieten für Standardfälle eine Pauschale an. Diese wird meist als Prozentsatz vom Wert der Liegenschaft berechnet.
  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Handelt es sich um komplexere Gestaltungen, zum Beispiel mit der Eintragung von Wohnrechten oder Belastungsverboten, kann auch nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.

Die Kosten können also durchaus variieren. Pauschalen für Schenkungsverträge bewegen sich oft im Bereich von 1,5 Prozent des Immobilienwertes zuzüglich Barauslagen und USt. Die Abrechnung nach Zeit beginnt bei einfachen Fällen schon bei 9,90 Euro pro angefangener halber Stunde, kann bei komplizierten Sachverhalten aber schnell in die Höhe gehen. Detailliertere Informationen über die Kosten von Schenkungsverträgen finden Sie bei spezialisierten Anwälten.

Ein wichtiger Tipp: Fragen Sie unbedingt im Vorfeld genau nach, welche Leistungen in einer Pauschale inkludiert sind. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen, wenn später für die Beratung oder die Durchführung im Grundbuch doch noch separate Kosten anfallen. Eine transparente Vereinbarung ist hier Gold wert.

Die Rolle des Notars im Verlassenschaftsverfahren

Tritt ein Todesfall ein, wird der Notar oft vom zuständigen Bezirksgericht zum sogenannten Gerichtskommissär bestellt. In dieser Rolle ist er quasi der verlängerte Arm des Gerichts. Er wickelt das gesamte Verlassenschaftsverfahren ab – von der Erfassung aller Vermögenswerte bis zur finalen Übergabe des Erbes an die rechtmäßigen Erben, der sogenannten Einantwortung.

Die Gebühren für diese Tätigkeit sind nicht im Notariatstarifgesetz geregelt, sondern im Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG). Als Basis für die Berechnung dient der reine Nachlass, also das Vermögen, das nach Abzug aller Schulden und Verbindlichkeiten übrig bleibt. Der Tarif ist degressiv gestaltet, was bedeutet: Je höher das Vermögen, desto niedriger der prozentuale Anteil, der als Gebühr anfällt. Diese Kosten werden übrigens direkt aus der Verlassenschaft bezahlt und schmälern somit das Erbe für die Begünstigten.

Detaillierte Rechenbeispiele aus der Praxis

Theoretische Tabellen und Paragrafen sind das eine, handfeste Zahlen aus dem echten Leben das andere. Um die trockene Materie etwas greifbarer zu machen, schauen wir uns jetzt drei typische Szenarien an. Diese Beispiele sollen Ihnen ein Gefühl dafür geben, wie sich die Kosten zusammensetzen und Ihnen helfen, Ihr eigenes Vorhaben realistischer zu planen.

Eine Person arbeitet mit einem Taschenrechner und Stift an detaillierten Rechenbeispielen auf einem Schreibtisch.

Jedes Beispiel zeigt, wie die Gesamtsumme aus den verschiedenen Posten entsteht – von der Vertragserrichtung über Gerichtsgebühren bis hin zur Umsatzsteuer. Denken Sie aber daran: Das sind Schätzungen. Je nach Notariat und Komplexität des Falles können die tatsächlichen Kosten natürlich leicht abweichen.

Beispiel 1: Kauf einer Eigentumswohnung

Stellen wir uns eine Familie vor, die eine Eigentumswohnung in Wien für einen Kaufpreis von 300.000 € erwirbt. Der Kauf wird komplett über einen Bankkredit finanziert, der auch mit einer Hypothek in derselben Höhe im Grundbuch abgesichert werden muss. Wichtig ist: Die Familie wird die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen.

Die Nebenkosten dafür könnten in etwa so aussehen:

Kostenaufstellung für den Kauf einer Eigentumswohnung um 300.000 €
Dieses Beispiel zeigt eine detaillierte Aufschlüsselung der Notar- und Nebenkosten für ein typisches Immobiliengeschäft in Österreich.

Kostenart Berechnungsgrundlage Geschätzte Kosten in Euro
Notarhonorar (pauschal) 1,5 % vom Kaufpreis von 300.000 € 4.500 €
Errichtung Pfandurkunde 0,8 % von Kreditsumme 300.000 € 2.400 €
Umsatzsteuer (20 %) Auf Notarhonorar (6.900 €) 1.380 €
Grunderwerbsteuer 3,5 % vom Kaufpreis 10.500 €
Grundbucheintragung (Eigentum) 1,1 % vom Kaufpreis 3.300 €
Grundbucheintragung (Pfandrecht) 1,2 % vom Kreditbetrag 0 €*
Gesamte Nebenkosten 22.080 €

* Wichtiger Hinweis: Die Pfandrechtseintragungsgebühr von eigentlich 3.600 € fällt in diesem Fall weg. Seit 2024 gibt es nämlich eine Gebührenbefreiung für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes, solange die Bemessungsgrundlage unter 500.000 € liegt. Das ist eine wirklich spürbare Ersparnis.

Diese Aufstellung verdeutlicht, dass die Kaufnebenkosten einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen.

Beispiel 2: Beglaubigung eines Kreditvertrags

Ein viel kleineres, aber ebenso alltägliches Beispiel: Herr Maier nimmt für ein neues Auto einen Kredit über 15.000 € auf. Seine Bank verlangt zur Sicherheit eine notariell beglaubigte Unterschrift auf dem Schuldschein. Da hier keine Immobilie im Spiel ist, halten sich die Kosten stark in Grenzen.

  • Beglaubigung der Unterschrift: Der Notar bestätigt hier lediglich die Echtheit der Unterschrift und verlangt dafür eine kleine Pauschalgebühr.
  • Geschätzte Kosten: Rechnen Sie hier mit etwa 50 € bis 100 € plus 20 % Umsatzsteuer. In Summe landen Sie also bei 60 € bis 120 €.

Beispiel 3: Schenkung eines Grundstücks

Familie Huber möchte ihrer Tochter ein Baugrundstück im Wert von 150.000 € schenken. Ein Kredit wird dafür nicht gebraucht.

Hier fallen folgende Kostenpunkte an:

  1. Notarhonorar für den Schenkungsvertrag: Üblich ist hier eine Pauschale von ca. 1,5 % des Grundstückswertes. Das wären also 2.250 €.
  2. Umsatzsteuer (20 %): Auf das Honorar kommen noch 450 € USt drauf.
  3. Grunderwerbsteuer: Bei Schenkungen im engsten Familienkreis greift ein günstigerer Stufentarif. Für die ersten 250.000 € sind das nur 0,5 %, also 750 €.
  4. Grundbucheintragung (Eigentum): Die Gerichtsgebühr für die Eintragung im Grundbuch beträgt 1,1 % vom Wert, was 1.650 € ausmacht.

Die gesamten Nebenkosten für die Schenkung belaufen sich somit auf rund 5.100 €.

Wenn Sie Ihre eigenen Finanzierungsszenarien durchrechnen möchten, können Sie dafür übrigens unseren praktischen Kreditrechner verwenden und so verschiedene Varianten prüfen.

Wie Sie bei den Notarkosten sparen können

Auch wenn die Honorare für Notare in Österreich streng durch das Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt sind, heißt das noch lange nicht, dass Sie der Endrechnung hilflos ausgeliefert sind. Mit ein paar cleveren Ansätzen und der richtigen Vorbereitung lässt sich die finanzielle Belastung durchaus spürbar senken.

Der erste und wichtigste Schritt ist, für Transparenz zu sorgen. Bitten Sie Ihren Notar unbedingt vor der Beauftragung um einen detaillierten Kostenvoranschlag. Dieses Dokument sollte alle Posten sauber auflisten – von der Vertragserrichtung über die Barauslagen bis hin zur Umsatzsteuer. Das gibt Ihnen nicht nur eine verlässliche Kalkulationsgrundlage, sondern auch die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen.

Bündeln Sie Rechtsgeschäfte bei einem Notar

Ein wirklich effektiver Weg, um Kosten zu sparen, ist die Bündelung aller notwendigen Schritte. Nehmen wir den klassischen Immobilienkauf: Sie brauchen einen Kaufvertrag und gleichzeitig eine Hypothek zur Finanzierung. Anstatt diese Dinge einzeln abzuwickeln, ist es fast immer günstiger, alles aus einer Hand bei einem Notar erledigen zu lassen.

Ein solches „Gesamtpaket“ umfasst in der Regel:

  • Die Erstellung und Beglaubigung des Kaufvertrags
  • Die Errichtung der Pfandurkunde für Ihre Bank
  • Die treuhänderische Abwicklung des Geldflusses
  • Die Durchführung aller Eintragungen im Grundbuch

Für solche Komplettpakete bieten viele Notare ein Pauschalhonorar an. In Summe ist das oft deutlich günstiger als die Addition der Einzelposten. Sie sparen damit nicht nur bares Geld, sondern auch eine Menge Zeit und Koordinationsaufwand, weil alle Prozesse nahtlos ineinandergreifen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie etwa einen bestehenden Kredit ablösen und durch einen neuen ersetzen. Detaillierte Informationen zum Ablauf einer Umschuldung finden Sie in unserem Ratgeber zur Kreditablöse.

Wichtig zu wissen: Eine Pauschalvereinbarung ist eine verbindliche Abmachung über einen Fixpreis für klar definierte Leistungen. Das verschafft Ihnen absolute Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Zusatzkosten, die bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand schnell entstehen können. Sprechen Sie Ihren Notar gezielt auf diese Möglichkeit an.

Vermeiden Sie unnötige Zeitgebühren

Ein weiterer Kostenfaktor, den Sie selbst in der Hand haben, sind die sogenannten Zeitgebühren. Diese verrechnet der Notar, wenn zusätzlicher Aufwand entsteht, der über die normale Abwicklung hinausgeht.

Das passiert typischerweise dann, wenn Unterlagen fehlen, Informationen unvollständig sind oder im Laufe des Prozesses mühsam nachrecherchiert werden müssen. Eine gründliche Vorbereitung ist hier also Gold wert. Sorgen Sie dafür, dass Sie alle benötigten Dokumente – Ausweise, Verträge, Finanzierungszusagen, Grundbuchauszüge – vollständig und pünktlich zum Termin mitbringen. Je reibungsloser der Prozess für den Notar abläuft, desto geringer ist das Risiko für teure, zeitbasierte Zusatzhonorare.

Häufige Fragen zu Notarkosten: Kurz und bündig beantwortet

Zum Schluss wollen wir noch ein paar typische Fragen klären, die im Zusammenhang mit Notarkosten immer wieder auftauchen. Hier finden Sie schnelle und praxisnahe Antworten, um letzte Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Wer bezahlt den Notar – Käufer oder Verkäufer?

Das ist wohl eine der häufigsten Fragen überhaupt. Rein rechtlich gesehen haften Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Kosten. Man spricht hier von einer solidarischen Haftung. In der Praxis hat sich in Österreich aber eine klare Vorgehensweise etabliert.

Fast immer übernimmt der Käufer den Löwenanteil der Notar- und Nebenkosten. Das wird üblicherweise direkt im Kaufvertrag so vereinbart. Es ist also eine vertragliche Regelung, von der man in Sonderfällen natürlich auch abweichen kann.

Kann ich die Notarkosten in Raten zahlen?

Die Rechnung vom Notar ist ein wesentlicher Teil der Finanzierungsplanung. In der Regel stellt der Notar seine Gebührennote erst nach Abschluss seiner Arbeit aus, also zum Beispiel nach der erfolgreichen Eintragung im Grundbuch. Eine Ratenzahlung ist hier absolut unüblich.

Die Notarkosten sind normalerweise sofort und in voller Höhe fällig. Diesen Betrag sollten Sie also fix als liquide Mittel zur Verfügung haben. Falls Sie eine andere Zahlungsart benötigen, müssen Sie das unbedingt ganz am Anfang, noch vor der Beauftragung, mit dem Notariat besprechen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Wer sucht den Notar aus, Käufer oder Verkäufer?

Die Wahl des Notars ist Vertrauenssache. Gesetzlich ist nicht festgelegt, wer den Notar bestimmen darf. In der Praxis hat sich aber auch hier ein klares Muster durchgesetzt: Wer zahlt, schafft an.

Da also meistens der Käufer die Notarkosten trägt, ist es auch er, der in der Regel einen Notar seines Vertrauens vorschlägt. Das ist aber reine Verhandlungssache. Wichtig ist nur, dass beide Seiten mit der Wahl einverstanden sind, denn der Notar agiert ja als unparteiischer und neutraler Vermittler für alle Beteiligten.

Was kostet eine Erstberatung beim Notar?

Vielleicht möchten Sie sich auch einfach nur einmal rechtlich beraten lassen, ohne dass es gleich um einen konkreten Vertrag geht. Die Kosten für ein solches Beratungsgespräch sind im Notariatstarifgesetz (NTG) verankert und werden meistens nach dem Zeitaufwand abgerechnet.

  • Abrechnung nach Zeit: Die Gebühr richtet sich danach, wie lange das Gespräch dauert, oft pro angefangener halben Stunde.
  • Anrechnung bei Folgeauftrag: Führt die Beratung später zu einem konkreten Auftrag, wie der Erstellung eines Kaufvertrags, werden die Kosten für das Erstgespräch häufig auf das Gesamthonorar angerechnet.

Am besten fragen Sie direkt bei der Terminvereinbarung, mit welchen Kosten Sie für das Gespräch rechnen müssen. So haben Sie von Anfang an Klarheit. Eine Notarkosten Tabelle für Österreich ist zwar super für die Kalkulation von Standardfällen, aber eine individuelle Beratung hat ihre eigenen Spielregeln.


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